Der Oberste Gerichtshofs der Valencianischen Region hat die Einführung des Covid-Passes für den Zugang zu bestimm­ten Räumen und Einrichtungen, wie von Präsident Ximo Puig ange­kün­digt, gebil­ligt. Es wird erwar­tet, dass die Maßnahme an die­sem Freitag mit ihrer Veröffentlichung im Offiziellen Diari der Generalitat Valenciana (DOGV) für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen in Kraft tre­ten wird.
Viele ken­nen und besit­zen bereits den QR-Code, der jetzt als Covid-Pass bezeich­net wird. Er wur­de bis­lang in Spanien noch nicht als eine Zugangsberechtigung genutzt.

  • Wo wird der Pass benö­tigt?
    Der Covid-Pass wird von Personen über 12 Jahren in einem
    Interieur von Hotel- und Restaurantbetrieben mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen
    Anmerkung: hier­zu zählt auch unser Clublokal, das Restaurant ISA !
    Nachtleben und Unterhaltungsmöglichkeiten.
    Räume für Freizeit- und Spielhallen (wie Bingos oder Casinos), die über einen Restaurantservice ver­fü­gen.
    bei Besuchen in Krankenhäusern
    Besuche in öffent­li­chen und pri­va­ten Seniorenresidenzen
    Veranstaltungen, Feiern und Musikfestivals (innen und drau­ßen), bei denen die Maske nicht immer getra­gen wer­den kann.

Impfzertifikat, Testzertifikat und Genesendenzertifikat
Um Zugang zu die­sen Veranstaltungsorten zu erhal­ten, muss der Covid-Pass auf Papier oder auf dem Mobiltelefon zusam­men mit einem Ausweis vor­ge­legt wer­den. Es wird zwi­schen drei unter­schied­li­chen Pässen unter­schie­den, ähn­lich den uns bekann­ten 3‑G Regeln.
• Impfbescheinigung, dass man min­des­tens eine Dosis Impfstoff gegen Covid-19 erhal­ten hat.
• Diagnosezertifikat. Es bestä­tigt, dass in den letz­ten 72 Stunden eine PCR oder in den letz­ten 48 Stunden ein Antigentest durch­ge­führt wur­de.
• Genesungsbescheinigung, dass man Covid-19 in den letz­ten sechs Monaten über­wun­den hat.


Wo bekommt man den Covid-Pass?

Der Covid-Pass oder das Covid-Zertifikat kann über die Website des Gesundheits-Ministeriums oder nach Terminvereinbarung im Centro de Salud ange­for­dert werden.

Die Schritte:
1. Zugriff über https://coronavirus.san.gva.es/es/inicio



2. Klicken auf der Seite auf den Button „Certificado Covid Digital EU“, und dann auf der fol­gen­den Seite auf das rote QR-Symbol kli­cken.
3. In dem erschei­nen­den Formular die ange­for­der­ten Daten (SIP-Nummer, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum der SIP-Karte) ein­ge­ben und auch den auf dem Bildschirm ange­zeig­ten Validierungscode.
4. Dann erhält man auf dem Handy (die spa­ni­sche Nummer, die in der SIP-Karte hin­ter­legt ist!) eine SMS-Bestätigungsnachricht mit einem Sicherheitsschlüssel, der den Zugriff auf den Downloadbereich der Zertifikate ermög­licht.
5. Auswahl zwi­schen den drei Zertifikaten tref­fen: Spritze (vacu­na­ti­on), Test (prueba) oder Genesung (Recuperation).

Danach erhält man das Zertifikat mit dem EU-QR-Code, wel­ches man sich als pdf abspei­chern und aus­dru­cken kann. Den QR-Code kann man dann mit einer ent­spre­chen­den App, zum Beispiel mit der Corona-WarnApp scannen.

Wenn die­se Meldung:

erscheint, ist wahr­schein­lich das System über­las­tet und man ver­sucht es zu einem spä­te­ren Zeitpunkt nochmal.

Im Nachhinein möch­te ich fest­hal­ten, dass wir im Juni mit der Vorstandsentscheidung zur Einführung der 3‑G-Regeln in unse­ren Veranstaltungen völ­lig rich­tig lagen. Schade, dass eini­ge Mitglieder die­se Entscheidung nicht mit­tra­gen und die Aufforderung zur Impfung immer noch ablehnen.

Kommt gesund ins neue Jahr!
Aloys Kolbeck

 

01.12.2021 – Der Covid-Pass kommt
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