Bei dem heu­ti­gen Abend im Clubrestaurant ISA in Els Poblets stand ein für zahl­rei­che Mitglieder wich­ti­ges Thema auf dem Programm: „Betreutes Wohnen in Spanien – aktu­el­le Situation und Aussichten“. Als Referentin war Rechtsanwältin Agata Zielniewicz vom Euroclub Denia eingeladen.

Nach der Begrüßung durch den Präsidenten, Aloys Kolbeck, und der Vorstellung drei­er neu­er Clubmitglieder, stell­te die Aktivgruppenleiterin Reisen, Ruth Egli, noch­mals die neue Herbst-/Flugreise vor, für die noch aus­rei­chend Plätze vor­han­den sind. Dann folg­te der ca. ein­stün­di­ge recht­li­che Vortrag über das Wohnen und die Pflege im Alter.

Hierbei wur­de u.a. auf­ge­zeigt, dass sich der Begriff „Betreutes Wohnen“ in Spanien von dem Begriff in Deutschland deut­lich unter­schei­det. Während in Deutschland das betreu­te Wohnen gesetz­lich gere­gelt ist, gibt es in Spanien hier­für kei­ne genaue­ren Vorschriften; viel­mehr ist nur der Begriff „Seniorenresidenz“ detail­liert gere­gelt, wel­chen man mit einem Alters-/Pflegeheim gleich­set­zen kann. Fälschlicherweise wird der Begriff „Residenz“ häu­fig von Einrichtungen genutzt, die die gesetz­li­chen Voraussetzungen (u.a. aus­rei­chend Pflegekräfte, Physiotherapie etc.) lei­der nicht erfül­len, so ist bei einer Demenzerkrankung z.B. ein Verbleib hier nicht mehr mög­lich. Daher ist Vorsicht gebo­ten und eine genaue Überprüfung der Verträge erforderlich!

Grundvoraussetzung um über­haupt Sachleistungen aus der spa­ni­schen Pflegeversicherung bezie­hen zu kön­nen, ist, dass man Mitglied in einer gesetz­li­chen Krankenkasse und seit min­des­tens 5 Jahren als „el resi­den­te“ in Spanien gemel­det ist. Hierbei ist zu beach­ten, dass nach der maß­geb­li­chen EU-Vorschrift (Nr. 883/2004) der Anspruch auf Pflegesachleistungen im Aufenthaltsland, also Spanien, zu stel­len ist, wobei die hier­für ent­ste­hen­den Kosten vom Heimatland, also Deutschland, zu erstat­ten sind. (Der genaue Wortlaut kann auch auf den bei­gefüg­ten Fotos nach­ge­le­sen wer­den.) Leider scheint die­se wich­ti­ge EU-Vorschrift den meis­ten deut­schen Krankenkassen nicht bekannt zu sein!

In Spanien ist es zwar rela­tiv ein­fach eine Pflegestufe zuer­kannt zu bekom­men und somit die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit zu erfül­len; da jedoch die­se Kosten von den Gemeinden zu über­neh­men sind, rei­chen die vor­han­de­nen Budgets hier­für in der Regel nicht aus, so dass hier ent­spre­chen­de Wartelisten geführt wer­den. Um so wich­ti­ger ist es daher, sich auf die EU-Vorschrift beru­fen zu kön­nen. Da es sich hier um eine sehr kom­ple­xe Rechtsmaterie han­delt, ver­sprach die Referentin eine Zusammenfassung des Vortrages dem Euroclub dem­nächst zur Verfügung zu stel­len, so dass ein Nachlesen auf der Homepage des Clubs mög­lich sein wird.

Nach zahl­rei­chen Fragen an die Referentin ging dann ein sehr infor­ma­ti­ver Abend über das „Betreute Wohnen in Spanien“ gegen 21.30 Uhr zu Ende.

Tanja Winschel

05.04.2022 – Clubabend – Rechtlicher Vortrag:
Euroclub Denia