In die­ser Woche hat die spa­ni­sche Regierung die Rückkehr in die „neue Normalität“ in 4 Phasen bekannt­ge­ge­ben. Siehe auch vor­he­ri­ge Mitteilungen.

Bereits seit dem ver­gan­ge­nen Sonntag ist es den Kindern erlaubt, unter Beachtung kon­kre­ter Auflagen für eine Stunde ins Freie zu gehen.

Die Phase 0 beginnt am 4. Mai, und nicht, wie eini­ge berich­ten ab sofort!

Ab dem 2. Mai, also ab mor­gen, sind Spaziergänge und indi­vi­du­el­ler Sport ein­mal am Tag im Umkreis von 1 Kilometer um den Wohnsitz (Spaziergänge) und im Ortsgebiet (Sport) erlaubt, allein oder mit maxi­mal einer Person, die im glei­chen Haushalt lebt und bei Wahrung der Abstandsregeln zu Dritten.

  • Es gel­ten fol­gen­de Zeitrahmen für Orte ab 5.000 EinwohnernPersonen ab 14 Jahren: zwi­schen 6 und 10 sowie 20 und 23 Uhr, Kinder unter 14 Jahren mit Begleitung: zwi­schen 12 und 19 Uhr. Menschen, die aus gesund­heit­li­chen Gründen eine Begleitung brau­chen oder Personen ab 70 Jahren, die es vor­zie­hen, von einer Person aus ihrem Haushalt beglei­tet zu wer­den: zwi­schen 10 und 12 sowie 19 bis 20 Uhr.
  • Hinsichtlich einer zeit­li­chen Beschränkung inner­halb der genann­ten Zeitrahmens wur­de kei­ne kon­kre­te Vorgabe gemacht. – Also nicht so wie bei den Kindern, wo eine Stunde als täg­li­ches Limit gesetzt wur­de. Das Limit 1 Stunde für Kinder bleibt bestehen. Weitere Punkte kön­nen noch in einer schrift­li­chen minis­te­ri­el­len Anordnung oder Anordnung der Provinzialregierung klar­ge­stellt werden.
  • In Orten unter 5.000 Einwohnern gibt es nur den erlaub­ten Zeitraum zwi­schen 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr zu beach­ten. Weitere Unterteilungen gibt es nicht.
  • Die Kommunen sind berech­tigt, bestimm­te Areale in den Stadtgebieten zu sper­ren, wenn befürch­tet wird, dass grö­ße­re Menschenansammlungen dort nicht zu ver­mei­den sind. (z.B. Strände)
  • In der offi­zi­el­len Mitteilung von Els Poblets (Ort mit weni­ger als 5.000 Einwohner) ist Individualsport ohne Kilometerbegrenzung erlaubt, aller­dings nur inner­halb der Ortsgrenze.
  • Personen mit Covid-19-Krankheitssymptomen sind von der Lockerung der Maßnahmen ausgeschlossen.
  • Private Gärten oder klei­ne Felder, so sie im glei­chen Stadtgebiet lie­gen, dür­fen betre­ten und bear­bei­tet wer­den. Auch hier: indi­vi­du­ell oder mit einer Person aus dem glei­chen Haushalt
  •  sie­he nach­fol­gen­de Bilder – zum Vergrößern anklicken!

Die Phase 0 beginnt am 4. Mai und regelt wei­te­re Lockerungen im kom­mer­zi­el­len Bereich; z.B. dür­fen Friseure öff­nen, mit Terminvergabe und maxi­mal ein Kunde gleich­zei­tig im Salon.

Die Phase 1 beginnt nach heu­ti­gem Kenntnisstand am 11. Mai mit wei­te­ren Lockerungen. Hierzu sind wei­te­re Details ange­kün­digt. Wir wer­den sie hier ver­öf­fent­li­chen, sobald sie uns vorliegen.

Phasen 3 und 4: über Beginn und Details wer­den wir eben­falls zeit­nah berichten.

Aloys

01.05.2020 – Informationen kon­kret zu 2. Mai und Phase 0
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