Bei dem heutigen Abend im Clubrestaurant ISA in Els Poblets stand ein für zahlreiche Mitglieder wichtiges Thema auf dem Programm: „Betreutes Wohnen in Spanien – aktuelle Situation und Aussichten“. Als Referentin war Rechtsanwältin Agata Zielniewicz vom Euroclub Denia eingeladen.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten, Aloys Kolbeck, und der Vorstellung dreier neuer Clubmitglieder, stellte die Aktivgruppenleiterin Reisen, Ruth Egli, nochmals die neue Herbst-/Flugreise vor, für die noch ausreichend Plätze vorhanden sind. Dann folgte der ca. einstündige rechtliche Vortrag über das Wohnen und die Pflege im Alter.
Hierbei wurde u.a. aufgezeigt, dass sich der Begriff „Betreutes Wohnen“ in Spanien von dem Begriff in Deutschland deutlich unterscheidet. Während in Deutschland das betreute Wohnen gesetzlich geregelt ist, gibt es in Spanien hierfür keine genaueren Vorschriften; vielmehr ist nur der Begriff „Seniorenresidenz“ detailliert geregelt, welchen man mit einem Alters-/Pflegeheim gleichsetzen kann. Fälschlicherweise wird der Begriff „Residenz“ häufig von Einrichtungen genutzt, die die gesetzlichen Voraussetzungen (u.a. ausreichend Pflegekräfte, Physiotherapie etc.) leider nicht erfüllen, so ist bei einer Demenzerkrankung z.B. ein Verbleib hier nicht mehr möglich. Daher ist Vorsicht geboten und eine genaue Überprüfung der Verträge erforderlich!
Grundvoraussetzung um überhaupt Sachleistungen aus der spanischen Pflegeversicherung beziehen zu können, ist, dass man Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und seit mindestens 5 Jahren als „el residente“ in Spanien gemeldet ist. Hierbei ist zu beachten, dass nach der maßgeblichen EU-Vorschrift (Nr. 883/2004) der Anspruch auf Pflegesachleistungen im Aufenthaltsland, also Spanien, zu stellen ist, wobei die hierfür entstehenden Kosten vom Heimatland, also Deutschland, zu erstatten sind. (Der genaue Wortlaut kann auch auf den beigefügten Fotos nachgelesen werden.) Leider scheint diese wichtige EU-Vorschrift den meisten deutschen Krankenkassen nicht bekannt zu sein!
In Spanien ist es zwar relativ einfach eine Pflegestufe zuerkannt zu bekommen und somit die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit zu erfüllen; da jedoch diese Kosten von den Gemeinden zu übernehmen sind, reichen die vorhandenen Budgets hierfür in der Regel nicht aus, so dass hier entsprechende Wartelisten geführt werden. Um so wichtiger ist es daher, sich auf die EU-Vorschrift berufen zu können. Da es sich hier um eine sehr komplexe Rechtsmaterie handelt, versprach die Referentin eine Zusammenfassung des Vortrages dem Euroclub demnächst zur Verfügung zu stellen, so dass ein Nachlesen auf der Homepage des Clubs möglich sein wird.
Nach zahlreichen Fragen an die Referentin ging dann ein sehr informativer Abend über das „Betreute Wohnen in Spanien“ gegen 21.30 Uhr zu Ende.
Tanja Winschel