Vorstand
Wie schon in vorherigen Rundbriefen mitgeteilt wird die Generalversammlung (GV) nicht am 9. Februar 2021 stattfinden. Ein Ersatztermin kann erst festgelegt und bekannt gegeben werden, wenn die Corona-Einschränkungen dies erlauben.
Zwischenzeitlich hat Dieter Metz das Amt des Kassenwartes ordnungsgemäß an Beat Auer übergeben. Beat wurde bis zur GV kommissarisch zum neuen Kassenwart ernannt.
Auch wurde Klaus Tornsäufer kommissarisch als neuer Pressesprecher ernannt. Er tritt die Nachfolge von Barbara Schellenberg an.
Wir danken Barbara und Dieter für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten im ECD und heißen Beat und Klaus in ihren neuen Aufgaben herzlich willkommen.
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Aktivgruppe Radfahren
Auf der letzten Zusammenkunft des Vorstandes im Dezember wurde entschieden, dass die Treffen der Aktivgruppe von bisher dienstags auf montags verlegt werden. Dies soll den Teilnehmern die Teilnahme an den Clubabenden am Abend erleichtern.
Bitte achtet auf die aktuellen Mitteilungen der Aktivgruppenleiter auf der Homepage.
Bitte beachtet auch die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage » Coronaseite.
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Euroclubjournal
Das Euroclubjournal 2021 befindet sich in der Druckerei. Wir werden Euch mitteilen, ab wann und wo Ihr Eure Exemplare abholen könnt.
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Corona-Impfungen
Es scheint sich etwas zu bewegen. Nachdem es hieß, dass nur Inhaber einer SIP-Karte zu den Impfungen aufgerufen werden, scheinen jetzt alle einbezogen zu werden, die sich mit einem Wohnsitz angemeldet haben.
Siehe Internetseite der cbn:
https://www.costanachrichten.com/service/residenten-ratgeber/spanien-coronavirus-impfung-deutsche-anmeldung-covid-empadronmiento-generalkonsulat-90191891.html
Darin heißt es:
Wichtig für Deutsche in Spanien: Ohne Anmeldung keine Impfung gegen Covid-19
Dies entspricht dem Kenntnisstand, den deutsche Auslandsvertretungen derzeit haben. „Bei den Impfstrategien der einzelnen Länder wird nicht nach Nationalität unterschieden, wohl aber wird an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Sowohl in Deutschland als auch in Spanien haben alle Personen, die ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Land angemeldet haben, entsprechend der jeweiligen Priorisierung grundsätzlich einen Anspruch auf eine freiwillige Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV‑2“, teilt das Generalkonsulat in Barcelona mit. Der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthaltsort soll demnach nicht an den Lebensmittelpunkt geknüpft werden, sondern an den Wohnort. „In der Regel ist somit die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde („empadronamiento“) Voraussetzung, um gemäß der hiesigen Impfstrategie und über die örtlichen Gesundheitsbehörden Zugang zu einer Impfung zu erhalten“, so das Generalkonsulat weiter.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte gegenüber costanachrichten.com die Einschätzung des Konsulats, ohne auf Details wie verschiedenen Formen der Anmeldung einzugehen. „Die Impfstrategie ist eine Strategie des öffentlichen Gesundheitswesens. Es ist wichtig, möglichst alle Personen, die auf spanischem Territorium wohnen, zu impfen“. Die Covid-19-Impfung geht nicht von der Seguridad Social aus. Sie ist eine staatliche Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung einer Pandemie, die vor Ort von den Regionen umgesetzt wird. Die Durchimpfung in Spanien wird nach Personengruppen gestaffelt. Dazu gibt es einen Impfrechner, der den Zeitraum ermittelt, in dem bestimmte Personen geimpft werden sollen.
Vielleicht stehen in der Papierausgabe der cbn dieser Woche weitere Informationen. Es ist davon auszugehen, dass diese Information in gleicher Weise für alle Ausländer anzuwenden ist.
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Konzerte und kulturelle Veranstaltungen
Aufgrund der Coronaepidemie sind bis Mitte Februar alle Veranstaltungen abgesagt.