alle Details dar­über,  wo es wei­ter­hin obli­ga­to­risch ist und wo nicht.

(Teil-Übersetzung aus Dénia.com vom 20. April von 2022 – 08: 39)
Itsaso Aurrekoetxea Jover

Jetzt ist es soweit. Eine der am meis­ten erwar­te­ten Ankündigungen eines guten Teils der Gesellschaft seit Monaten erfolg­te heu­te. Obwohl die­se Daten bereits bekannt waren, muss­te auf die Sitzung des Ministerrates gewar­tet wer­den, um die Spezifikationen des Endes der Maske in geschlos­se­nen öffent­li­chen Räumen zu ken­nen, da die Maßnahme erst nach ihrer Veröffentlichung in der BOE heu­te, am 20. April, in Kraft tritt. Und das bereits seit 07:35 Uhr.

Maskenpflicht besteht wei­ter­hin in:

  • Apotheken
  • Sozial- und Gesundheitszentren (Residenzen). Die Verpflichtung wird auf Personal und Besucher redu­ziert, wenn sie sich in Gemeinschaftsbereichen befinden.
  • Öffentliche Verkehrsmittel. In die­sem Fall legt das Dekret fest: „Luftverkehr per Bahn oder Seilbahn im öffent­li­chen Personenverkehr und in den geschlos­se­nen Räumen von Schiffen und Booten, wenn der Sicherheitsabstand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Es wur­de jedoch die Auffassung ver­tre­ten, dass die­se Maskenpflicht für Bahnsteige und Personenbahnhöfe nicht bei­be­hal­ten wer­den sollte.“
  • Gesundheitszentren (Gesundheitszentren, Krankenhäuser …). „Seitens der Beschäftigten, Besucher und Patienten mit Ausnahme der Heimbewohner, solan­ge sie in ihrem Zimmer bleiben.“

Wo muß man kei­ne Maske tragen?

  • Außenbereiche
  • Bildungseinrichtungen. Nach dem Treffen der Minister erklär­te die Gesundheitsministerin Carolina Darias, dass die Zentren nicht in der Lage sein wer­den, die Maskenpflicht aufzuerlegen.
  • Sportzentren
  • Restaurants und Geschäfte
  • Veranstaltungen
  • Arbeitsumgebung. Das Dekret legt fest: „Diejenigen, die für die Verhütung berufs­be­ding­ter Risiken ver­ant­wort­lich sind, kön­nen in Übereinstimmung mit der ent­spre­chen­den Gefährdungsbeurteilung  des Arbeitsplatzes die geeig­ne­ten vor­beu­gen­den Maßnahmen fest­le­gen,  die am Arbeitsplatz oder in bestimm­ten Räumen des Arbeitsplatzes durch­ge­führt wer­den müs­sen, ein­schließ­lich der mög­li­chen Verwendung von Masken, wenn dies aus der oben genann­ten Bewertung abge­lei­tet wird.“

Trotz der Reduzierung von Innenmasken bestand Darias dar­auf, dass es sich um eine Schutzmaßnahme für die Schwächsten han­delt. Daher legt der Königliche Erlass über die Rücknahme der Ergänzung fest: „Es muss auf indi­vi­du­el­ler Ebene nach der Zugehörigkeit zu Gruppen mit grö­ße­rer Verletzlichkeit, Impfung und sozia­ler Aktivität und Verhalten beur­teilt wer­den, die das Übertragungsrisiko erhö­hen können.“

Schließlich wird emp­foh­len, die Maske wei­ter­hin bei Massenveranstaltungen und pri­va­ten Veranstaltungen abhän­gig vom der Grad der Anfälligkeit der Teilnehmer zu tragen.

Aloys

 

20.04.2022 – Ende der Maske in Innenräumen:
Euroclub Denia