In einer ergänzenden Mitteilung von heute ist in der Phase 2 auch die Nutzung von Gemeinschaftspools genehmigt und erläutert. Die Nutzung sollte den öffentlichen Badeanstalten angeglichen sein.
Dazu gehören erhöhte Desinfektionsmaßnahmen des Wassers und der gemeinschaftlich genutzten Anlagenteile. Auch gilt die 30% Auslastung und im Prinzip auch die Terminabsprache, wobei angemerkt ist, dass dies wohl nicht immer realisiert werden kann.
Die Liegestühle müssen 2 Meter voneinander entfernt sein, ein Abstand, den auch die Nachbarn im Wasser einhalten müssen, und es ist verboten, Handtücher auf die Zäune zu legen.
Aloys
03. Juni 2020 – Gemeinschaftspools