Der Ministerrat hat am 24. Juni 2021 das könig­li­che Gesetzesdekret ver­ab­schie­det, das die Pflicht zum Tragen von Masken im Freien been­det. Auf die­se Weise wird es mög­lich sein – über ein Jahr nach Beginn der Maskenpflicht – auf die Maske zu ver­zich­ten, die so sehr den Kampf gegen das Coronavirus sym­bo­li­siert hat. Allerdings mit wich­ti­gen Ausnahmen, die zu beach­ten sind.

Jetzt, mit mehr als posi­ti­ven Inzidenzraten und als das euro­päi­sche Land mit der höchs­ten Anzahl an Geimpften, ist es an der Zeit, der Welt wie­der ein Lächeln zu zei­gen.
Ab Samstag, 26. Juni, besteht im Freien kei­ne Maskenpflicht mehr.

  • Die Maske wird jedoch wei­ter­hin in jedem Innenraum obli­ga­to­risch sein, sodass sie immer zur Hand sein soll­te, um Innenräume betre­ten zu können.
  • Bei Veranstaltungen im Freien und bei allen ande­ren Veranstaltungen mit Publikum wei­ter­hin Maskenpflicht obli­ga­to­risch sein.
  • Darüber hin­aus wird sie in öffent­li­chen Verkehrsmitteln ver­pflich­tend blei­ben, aber im Individualverkehr zwi­schen Zusammenlebenden nicht mehr not­wen­dig sein.


Die neu­en Regelungen machen jedoch klar, dass auf die Maske nur ver­zich­tet wer­den kann, wenn der zwi­schen­mensch­li­che Abstand von 1,5 Metern gewähr­leis­tet ist. Das heißt, nicht alles geht, da das Coronavirus immer noch da ist.

Quelle: denia.com

26. Juni 2021 – Ende der Maskenpflicht im Freien bei 1,5 m Abstand
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