Nach einer Expertenrunde der valen­cia­ni­schen Regierung hat Ministerpräsident Ximo Puig mit­ge­teilt, dass bereits ab dem 22. Februar, und nicht wie ursprüng­lich geplant am 28. Februar, der Covid-Pass für den Zutritt von Restaurants und Bars nicht mehr erfor­der­lich ist. Auch die Restriktion von maxi­mal 10 Personen pro Tisch ent­fällt vor­zei­tig. Das Rauchverbot auf den Außenterrassen bleibt unver­än­dert. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Letztere Aussage mit Fragezeichen.

Aloys

Übersetzung des Textes aus marinaalta.com:
Der Präsident der Generalitat, Ximo Puig, hat das Ende der wich­tigs­ten gesund­heit­li­chen Einschränkungen in der Valencianischen Gemeinschaft ab die­sem Dienstag, dem 22. Februar, ange­kün­digt. Así hat es nach der Sitzung des Interdepartementalen Tisches für die Prävention und Maßnahmen gegen COVID-19 vor­an­ge­trie­ben, in dem die Beseitigung der wich­tigs­ten gel­ten­den Einschränkungen ver­ein­bart wur­de, mit Ausnahme der Verwendung der Maske in Innenräumen und wenn es nicht mög­lich ist, den Sicherheitsabstand ein­zu­hal­ten, und das Rauchverbot auf Terrassen.

Insbesondere hat der Leiter des Consell erklärt, dass die Anforderung des COVID-Passes in allen Einrichtungen abnimmt, mit Ausnahme von Wohnhäusern und Sozialzentren zum Schutz der am stärks­ten gefähr­de­ten Bevölkerung; sowie die Begrenzung auf maxi­mal zehn Gäste pro Tisch und die Trennung von ein­ein­halb Metern zwi­schen den Tischen der Gastronomiebetriebe.
In Bezug auf die Anforderung, einen COVID-Pass für den Zugang zu Residenzen und Sozialzentren zu haben, hat der Präsident mit­ge­teilt, dass er den Obersten Gerichtshof der Valencianischen Gemeinschaft um die Genehmigung ersu­chen wird, die Maßnahme ab dem 28. Februar auf­recht­zu­er­hal­ten, dem Datum, bis zu dem sie bereits geneh­migt wurde.

Während sei­ner Rede, in der er vom Regionalsekretär für öffent­li­che Gesundheit und das öffent­li­che Gesundheitssystem, Isaura Navarro, beglei­tet wur­de, wies Ximo Puig dar­auf hin, dass nach 700 Tagen seit Beginn der Pandemie „eine neue Zeit beginnt“, in der „Impfstoff, Maske und gesun­der Menschenverstand“ die drei „gro­ßen Abwehrkräfte für den neu­en Zyklus“ sein wer­den.
Er ver­si­cher­te auch, dass beson­de­re Wachsamkeit gegen­über dem anhal­ten­den COVID und den Auswirkungen auf die psy­chi­sche Gesundheit auf­recht­erhal­ten wird.
Der Präsident hat dar­auf bestan­den, dass die Pandemie „nicht been­det ist“,  daher hat er auf die Notwendigkeit hin­ge­wie­sen, in einem neu­en Zyklus der „Reaktivierung nach der Pandemie“ vor­sichts­voll zu blei­ben. In die­sem Sinne hat er sich auf den Beginn eines Partykalenders in einem „Rahmen nor­ma­ler Praxis“ bezo­gen, der die „emo­tio­na­le Genesung“ begüns­ti­gen wird.
In glei­cher Weise beton­te er, dass die Generalitat wäh­rend der gesam­ten Pandemie die geneh­mig­ten Maßnahmen an die Bedürfnisse jedes Augenblicks ange­passt hat, um der Verpflichtung nach­zu­kom­men, „kei­ne Einschränkungen über das Notwendige hin­aus auf­recht­zu­er­hal­ten“. Aus die­sem Grund und ange­sichts der „güns­ti­gen“ Entwicklung der Pandemie und der „erheb­li­chen“ Fortschritte bei der Impfung hat der Präsident die Abschaffung restrik­ti­ver Maßnahmen gerecht­fer­tigt.
In Bezug auf die Impfung hat der Leiter des Consell geschätzt, dass der COVID-Pass zur Immunisierung von 91.000 Menschen geführt hat, die nicht geimpft wor­den waren. Darüber hin­aus erin­ner­te er dar­an, dass die valen­cia­ni­sche Gemeinschaft in allen Altersgruppen über dem spa­ni­schen Durchschnitt und bei der päd­ia­tri­schen Impfung fast 10 Punkte dar­über liegt, und hat ange­ge­ben, dass 96,6% der Menschen über 60 Jahre und 94,5% der über 70-Jährigen bereits die Auffrischungsdosis haben.
Schließlich brach­te er sei­ne Wertschätzung für die Hilfe zum Ausdruck, die in den letz­ten zwei Jahren von allen Unternehmen, Selbstständigen und Arbeitnehmern geleis­tet wur­de; sowie für die „enor­men Anstrengungen“, die von den 65.894 Angehörigen der Gesundheitsberufe der Valencianischen Gemeinschaft unter­nom­men wur­den, und für die „Vereinigung und Verantwortung“ der gesam­ten valen­cia­ni­schen Gesellschaft.

 

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