Informationen des Auswärtigen Amtes Deutschland – für Spanien:
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
In Spanien wurde am 14. März 2020 aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch einzeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischer Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und besonders gefährdeten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höherer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähnlicher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen gesperrt werden.
Zusätzlich wurden am 16.03.2020 Grenzkontrollen eingeführt, die das Passieren der spanischen Grenzen nur spanischen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten sowie in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage (darunter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland) erlaubt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug‑, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist halbiert worden. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meisten Geschäfte sind geschlossen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs‑, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.
Alle Hotels, kurzfristig vermieteten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze müssen nach einer Entscheidung der spanischen Regierung spätestens am 26.3. schließen.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Besonders betroffene Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) können auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Im Landesinneren von Katalonien wurden die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abgeriegelt und können weder betreten noch verlassen werden. In der Region La Rioja werden Hotels geschlossen.
Die Hauptstadt Madrid wurde vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
- Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
- Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland