Informationen des Auswärtigen Amtes Deutschland – für Spanien:

Bitte beach­ten Sie unse­re fort­lau­fend aktua­li­sier­ten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, ins­be­son­de­re die der­zeit gel­ten­de Reisewarnung für alle nicht not­wen­di­gen tou­ris­ti­schen Reisen. 

In Spanien wur­de am 14. März 2020 auf­grund der Verbreitung von COVID-19 für das gesam­te Land der Alarmzustand für zunächst 15 Tage aus­ge­ru­fen. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen ver­bun­den, ein­schließ­lich bedeu­ten­der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesam­ten Land.
Die Bewegung im öffent­li­chen Raum ist nur noch ein­zeln und für den Erwerb von Lebensmitteln, phar­ma­zeu­ti­scher Produkte und Produkten zu Sicherung von Grundbedürfnissen, Arzt- und Krankenhausbesuchen, zur Arbeitsstätte und zur Rückkehr an den Ort des gewöhn­li­chen Aufenthalts, zur Unterstützung von Senioren, Minderjährigen, Abhängigen, Behinderten und beson­ders gefähr­de­ten Personen, zu Banken und Versicherungen, aus Gründen höhe­rer Gewalt oder einer Notwendigkeit ähn­li­cher Natur erlaubt.
Dies gilt auch für die Fortbewegung in Fahrzeugen. Es kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass Straßen gesperrt werden.

Zusätzlich wur­den am 16.03.2020 Grenzkontrollen ein­ge­führt, die das Passieren der spa­ni­schen Grenzen nur spa­ni­schen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten sowie in Fällen höhe­rer Gewalt oder einer Notlage (dar­un­ter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland) erlaubt.

Das Angebot an öffent­li­chen Verkehrsmitteln im inner­spa­ni­schen Verkehr (Flug‑, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) ist hal­biert wor­den. Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit 19. März 2020 nur noch weni­ge Flüge vom spa­ni­schen Festland aus. Internationale Flüge kön­nen dort jedoch wei­ter lan­den.  Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Die meis­ten Geschäfte sind geschlos­sen, mit Ausnahmen u.a. für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Weiterhin sind Bildungs‑, Kultur- und sämt­li­che Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Gaststätten in ganz Spanien geschlossen.

Alle Hotels, kurz­fris­tig ver­mie­te­ten Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstandplätze müs­sen nach einer Entscheidung der spa­ni­schen Regierung spä­tes­tens am 26.3. schließen.

Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan rei­chen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häus­li­cher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen wer­den durch COVID-19 stark in Anspruch genom­men, so dass bei der medi­zi­ni­schen Versorgung außer­halb von Notfällen mit Einschränkungen gerech­net wer­den muss.

Besonders betrof­fe­ne Autonome Gemeinschaften (Comunidad Autónoma) kön­nen auch weit­rei­chen­de­re Maßnahmen ergrei­fen. Im Landesinneren von Katalonien wur­den die Gemeinden Igualada, Odena, Vilanova del Cami und Santa Margarida de Montbui abge­rie­gelt und kön­nen weder betre­ten noch ver­las­sen wer­den. In der Region La Rioja wer­den Hotels geschlos­sen.
Die Hauptstadt Madrid wur­de vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und ver­schie­ben Sie nicht erfor­der­li­che Reisen.
  • Erkundigen Sie sich über mög­li­che Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
  • Informieren Sie sich zu den aktu­el­len Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spa­ni­schen Gesundheitsministerium sowie der jewei­li­gen Autonomen Gemeinschaft und fol­gen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI sowie unse­re fort­lau­fend aktua­li­sier­ten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland

20.03.2020 – Alarmzustand in Spanien
Euroclub Denia