Im vorangegangenen Bericht vom 11. März haben wir im letzten Satz geschrieben, dass unseren Mitgliedern eine Rückreise nach Spanien weiterhin nicht erlaubt sei. Dieser Satz hat leider zu Missverständnissen geführt.
Diese Aussage ist richtig für alle, die keine Residencia haben, sondern nur zu touristischen Zwecken reisen und keine Ausnahmegenehmigung beantragt und bewilligt bekommen haben. Siehe hierzu die Mitteilung der Landesregierung Valencias vom 11. März. Wer trotzdem einreist, tut dies auf eigenes Risiko.
Reisende im Besitz einer Residencia dürfen einreisen.
Der Artikel „Einreise nach Spanien“ auf Seite 5 im Serviceteil der cbn vom 12. März erklärt die Regeln für Flugreise und Autofahrt. Die Regeln gelten für Residenten und für Nichtresidenten mit Ausnahmegenehmigung. Die Bildunterschrift „verboten ist die Einreise nicht“ ist etwas irreführend für Leser, die nur Überschriften und Bildunterschriften lesen. Im letzten Satz des Artikels schreibt die cbn , dass eine Einreise nur bei Vorlage eines „empadronamientos“ und im Ermessen des Polizisten liegt.
Rechtlich wird nicht jeder Polizist über eine Einreise entscheiden dürfen; die Praxis mag davon abweichen.
Es ist uns über Vorkommnisse berichtet worden, dass bei Kontrollen durch Polizei und Guardia Civil in Ferienhäusern und ‑wohnungen Reisende mit Buchungsbestätigung nicht nur zu Strafen herangezogen wurden, sondern auch aufgefordert wurden, innerhalb von 24 Stunden die Region zu verlassen. Auch die Vermieter laufen Gefahr, ihre Lizenz zu verlieren.
Die neueste Regelung für Mallorca beruht seitens Spaniens auf die Öffnung der Außengrenze Kataluniens und seitens Deutschlands auf die Einstufung der Balearen als „Nicht-Risiko Reiseziel“. Diese Regelung ist nicht übertragbar auf andere Regionen. Die Costa Blanca gehört zur Region Valencia, Mallorca zu Katalunien.
Zu Reisen von Spanien in andere EU-Staaten verweisen wir weiterhin auf die tagesaktuellen Vorschriften der jeweiligen Botschaften.
Aloys Kolbeck