Im vor­an­ge­gan­ge­nen Bericht vom 11. März haben wir im letz­ten Satz geschrie­ben, dass unse­ren Mitgliedern eine Rückreise nach Spanien wei­ter­hin nicht erlaubt sei. Dieser Satz hat lei­der zu Missverständnissen geführt.

Diese Aussage ist rich­tig für alle, die kei­ne Residencia haben, son­dern nur zu tou­ris­ti­schen Zwecken rei­sen und kei­ne Ausnahmegenehmigung bean­tragt und bewil­ligt bekom­men haben. Siehe hier­zu die Mitteilung der Landesregierung Valencias vom 11. März.  Wer trotz­dem ein­reist, tut dies auf eige­nes Risiko.

Reisende im Besitz einer Residencia dür­fen einreisen.

Der Artikel „Einreise nach Spanien“ auf Seite 5 im Serviceteil der cbn vom 12. März erklärt die Regeln für Flugreise und Autofahrt. Die Regeln gel­ten für Residenten und für Nichtresidenten mit Ausnahmegenehmigung. Die Bildunterschrift „ver­bo­ten ist die Einreise nicht“ ist etwas irre­füh­rend für Leser, die nur Überschriften und Bildunterschriften lesen. Im letz­ten Satz des Artikels schreibt die cbn , dass eine Einreise nur bei Vorlage eines „empa­dro­na­mi­ent­os“ und im Ermessen des Polizisten liegt.

Rechtlich wird nicht jeder Polizist über eine Einreise ent­schei­den dür­fen; die Praxis mag davon abweichen.

Es ist uns über Vorkommnisse berich­tet wor­den, dass bei Kontrollen durch Polizei und Guardia Civil in Ferienhäusern und ‑woh­nun­gen Reisende mit Buchungsbestätigung nicht nur zu Strafen her­an­ge­zo­gen wur­den, son­dern auch auf­ge­for­dert wur­den, inner­halb von 24 Stunden die Region zu ver­las­sen. Auch die Vermieter lau­fen Gefahr, ihre Lizenz zu verlieren.

Die neu­es­te Regelung für Mallorca beruht sei­tens Spaniens auf die Öffnung der Außengrenze Kataluniens und sei­tens Deutschlands auf die Einstufung der Balearen als „Nicht-Risiko Reiseziel“. Diese Regelung ist nicht über­trag­bar auf ande­re Regionen. Die Costa Blanca gehört zur Region Valencia, Mallorca zu Katalunien.

Zu Reisen von Spanien in ande­re EU-Staaten ver­wei­sen wir wei­ter­hin auf die tages­ak­tu­el­len Vorschriften der jewei­li­gen Botschaften.

Aloys Kolbeck

15. März 2021 – Kommentar zu Einreisebestimmungen
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