Das Gesundheitsministerium und die Autonomen Gemeinschaften haben auf dem Interterritorialen Rat, der in außer­or­dent­li­cher Weise abge­hal­ten wur­de, ein­stim­mig koor­di­nier­te Aktionen im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit beschlos­sen, um der Zunahme der Fälle von COVID-19 ent­ge­gen­zu­wir­ken. Konkret gibt es elf Kontrollmaßnahmen in sie­ben ver­schie­de­nen Bereichen, drei Empfehlungen und einen Hinweis auf die Einhaltung der Aspekte, die im „Early Response Plan in a COVID-19 pan­de­mic con­trol sce­na­rio“ ent­hal­ten sind.

Salvador Illa, Gesundheitsminister, bei einer Pressekonferenz:

Koordinierte Gesundheitsmaßnahmen wur­den for­mell von allen Autonomen Gemeinschaften und Städten gemein­sam beschlos­sen“, beton­te der Gesundheitsminister Salvador Illa, der hin­zu­füg­te, dass „dies ein­mal mehr die gemein­sa­me und koor­di­nier­te Arbeit beweist, die wir seit Beginn der Pandemie leis­ten, um die Übertragung von COVID-19 zu ver­hin­dern und die Gesundheit aller Bürger zu schüt­zen, wofür ich allen Autonomen Gemeinschaften dan­ken möchte“.

Diese Maßnahmen kon­zen­trie­ren sich auf die Kontrolle der Übertragung in den Gebieten, die der­zeit die Quelle der Epidemieausbrüche mit der größ­ten Auswirkung und dem größ­ten Risiko sind, sowie auf die­je­ni­gen, die die mit die­sen Ausbrüchen ver­bun­de­ne Übertragung in den Gemeinden kon­trol­lie­ren kön­nen, die durch das Nationale Netzwerk für epi­de­mio­lo­gi­sche Überwachung ent­deckt wer­den.
Das Nachtleben ist der­zeit die Quelle der Epidemieausbrüche mit der höchs­ten Anzahl asso­zi­ier­ter Fälle, im Durchschnitt 31, und die­se Ausbrüche sind auch die Quelle eines gro­ßen Teils der der­zei­ti­gen Übertragung und der Fälle in meh­re­ren Autonomen Regionen.
Daher besteht eine die­ser Maßnahmen in der Schließung von Diskotheken, Tanzlokalen und Bars mit und ohne Live-Musikaufführungen. Darüber hin­aus muss in Hotels, Restaurants, Terrassen und Strandbars/Restaurants der Mindestabstand von 1,5 Metern zwi­schen den Personen für den Barservice und auch zwi­schen den Tischen gewähr­leis­tet sein, wobei maxi­mal 10 Personen pro Tisch Platz fin­den dür­fen. Die Betriebe wer­den spä­tes­tens um 1:00 Uhr geschlos­sen, und nach 00:00 Uhr wer­den kei­ne neu­en Kunden mehr zugelassen.

Ein wei­te­rer Aktionsbereich sind die Massenveranstaltungen. In die­sen, so wie sie geplant sind, muss die Gesundheitsbehörde eine Risikobewertung gemäß dem Dokument „Empfehlungen für Massenveranstaltungen und Aktivitäten im Kontext der neu­en Normalität von Covid-19 in Spanien“ durch­füh­ren, das in der Kommission für öffent­li­ches Gesundheitswesen des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems ver­ein­bart wur­de. Gemäß die­ser Bewertung muss jedes Ereignis die Genehmigung der Autonomen Gemeinschaft haben.

Soziale Gesundheitszentren

Die sozia­len Gesundheitszentren, die das Gebiet sind, in dem die Zahl der in den letz­ten Wochen fest­ge­stell­ten Ausbrüche am stärks­ten zunimmt, und da die Bewohner die­ser Zentren die wich­tigs­te gefähr­de­te Gruppe und eine Priorität im Hinblick auf Maßnahmen zur Risikominderung dar­stel­len, ste­hen sie im Mittelpunkt von drei wei­te­ren ver­ein­bar­ten Maßnahmen.

Einerseits die Durchführung von PCR-Tests bei allen Neuaufnahmen in sta­tio­nä­ren sozia­len Gesundheitszentren mit einer Vorankündigungsfrist von maxi­mal 72 Stunden.
Dies gilt auch für Mitarbeiter, die aus dem Urlaub und den Ferien zurück­keh­ren, sowie für neue Mitarbeiter, die neu hin­zu­kom­men.
Ebenso wer­den die Besuche auf eine Person pro Einwohner beschränkt, wobei bis zum Äußersten prä­ven­ti­ve Maßnahmen ergrif­fen wer­den, und mit einer maxi­ma­len Dauer von einer Stunde pro Tag. Und es wird garan­tiert, dass die­se Besuche über den Tag ver­teilt wer­den. Auf die­se Maßnahmen kann bei Personen, die dabei sind, ihr Leben zu been­den, ver­zich­tet wer­den. Darüber hin­aus wer­den die Ausreisemöglichkeiten der Einwohner so weit wie mög­lich eingeschränkt.

In dem vom Interterritorialen Rat des NHS gebil­lig­ten Dokument heißt es auch, dass im Falle eines Epidemieausbruchs PCR-Tests an den­je­ni­gen Bevölkerungsgruppen durch­ge­führt wer­den, die gefähr­det und poten­zi­ell expo­niert sind (z. B.: Bewohner von sozia­len Gesundheitszentren, Nachbarschaften mit Gemeinschaftsübertragung, Bildungszentren, betrof­fe­ne Wohnblöcke, gefähr­de­te Gruppen usw.).

Darüber hin­aus wer­den die Kontrollen ver­stärkt, um den Konsum von nicht geneh­mig­tem Alkohol an öffent­li­chen Orten sowie ande­re Aktivitäten, die an öffent­li­chen Orten nicht erlaubt sind, zu ver­hin­dern. Diesbezüglich wer­den die Autonomen Gemeinschaften und die Gemeinderäte die ent­spre­chen­den Sanktionen anwen­den.
Und beim Konsum von Tabak und elek­tro­ni­schen Zigaretten darf die Maskenpflicht beim Konsum von Tabak oder elek­tro­ni­schen Zigaretten auf öffent­li­chen Straßen oder auf Freiflächen nur dann auf­ge­ho­ben wer­den, wenn garan­tiert wer­den kann, dass ein Abstand von min­des­tens 2 Metern zu ande­ren Personen ein­ge­hal­ten wird.

Gesundheitsempfehlungen und Fähigkeiten

Die Vereinbarung des Interterritorialen Rates ent­hält drei Empfehlungen: die Durchführung von PCR-Tests an Arbeitnehmern in sozia­len Gesundheitszentren, die in direk­tem Kontakt mit den Bewohnern ste­hen, in regel­mä­ßi­gen Abständen, nach Möglichkeit min­des­tens alle zwei Wochen, sowie die Empfehlung, dass die Bürger sozia­le Zusammenkünfte außer­halb der Gruppe des sta­bi­len Zusammenlebens begren­zen und die­se gleich­zei­tig auf höchs­tens 10 Personen beschränkt wer­den sollten.

Das Dokument legt fest, dass die Mittel und Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Einhaltung der Bestimmungen des Frühreaktionsplans in einem Szenario der Kontrolle der COVID-19-Pandemie garan­tiert wer­den.
Salvador Illa hat betont, wie wich­tig es ist, die ein­ge­führ­ten Präventionsmaßnahmen ein­zu­hal­ten, und hat dar­auf bestan­den, dass Disziplin gebo­ten ist: „Wir kön­nen nicht igno­rie­ren, dass das Virus unter uns zir­ku­liert und dass wir sehr streng sein müs­sen, bis wir einen Impfstoff haben“.
Die Erklärung über koor­di­nier­te Aktionen bleibt in Kraft, bis sie vom Gesundheitsminister nach Zustimmung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems und nach Anhörung aller auto­no­men Gemeinschaften und Städte aus­drück­lich wider­ru­fen wird.

J. Justo Moncho
Übersetzung mit Deepl.Übersetzer aus denia.com

15.08.2020 – Das span. Gesundheitsministerium kün­digt 11 neue Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an
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