Spanien ist auf dem bes­ten Wege der ange­kün­dig­ten Rückkehr in eine neue Normalität. Alicante befin­det sich in der drit­ten Woche der Phase 2 der Deeskalation. Der Übergang in die letz­te Phase, Phase 3, soll am kom­men­den Montag, am 15. Juni erfol­gen. Die Entscheidung dazu wird am 11. Juni in Madrid erwar­tet.
Diese letz­te Phase wird uns wei­te­re Soziale Kontakte erleichtern.

  • Restaurants mit 50 % Belegung -
  • Einkaufszentren öff­nen die Freizeitbereiche (Spielplätze) -
  • Reisen inner­halb der Region Valencia (bis Ende Phase 2 nur inner­halb der Provinz (d.h. für uns, inner­halb Alicante) -
  • Die bis­lang gül­ti­gen Zeitfenster wer­den gänz­lich ent­fal­len – eine Beschränkung, die wohl am wenigs­ten kor­rekt ver­stan­den wurde. -
  • Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben.

Eine Reisefreiheit besteht ab dem 15. Juni zwi­schen den meis­ten euro­päi­schen Ländern, aber eben nicht zwi­schen allen. Wer meh­re­re Ländergrenzen über­que­ren will, soll­te sich auf jeden Fall über die aktu­el­len Öffnungen bzw. Einschränkungen erkun­di­gen, wenn er nicht in einer 14-tägi­gen Quarantäne ste­cken blei­ben will.

Ab dem 1. Juli ist die Einreise nach Spanien erlaubt.

Im neu­es­ten Dekret vom 10. Juni blei­ben die Maskenpflicht und die Abstandsregeln von 1,5 Meter wich­ti­ge Bestandteile, die auch solan­ge bestehen blei­ben sol­len, bis ein wirk­sa­mer Schutz (Impfung) gegen das Virus ver­füg­bar ist.

Im Anschluss geben wir eine Übersetzung aus der spa­ni­schen Zeitung Marca.com wie­der, die über wei­te­re Einzelheiten berich­tet, die ab dem 21. Juni gel­ten sollen.

Bitte unbe­dingt beach­ten, dass die Regionalregierungen eige­ne Vorschriften erlas­sen kön­nen, die von denen der Zentralregierung abweichen.

Uns wur­de häu­fig die Frage nach der Anzahl der infi­zier­ten Denianer gestellt. Eine sehr detail­lier­te Zusammenstellung ist die­se Woche im Costa Info Newsletter (http://www.costa-info.de/meldungen/) zu fin­den, die wir eben­falls am Ende die­ser Info wiedergeben.

zusam­men­ge­stellt von Traudel und Aloys

Anhang 1: Bericht aus der Zeitschrift marca.com:

Spanien wird am 21. Juni 2020 in die „neue Normalität“ ein­tre­ten.

Am 21.06.2020 um 00.00 Uhr endet die sechs­te und letz­te Verlängerung des Alarmzustands und damit die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwi­schen den Gemeinden. So wird unser Leben nach dem Alarmzustand aus­se­hen: u.a. obli­ga­to­ri­sche Maske und ein phy­si­scher Abstand von 1,5 Metern zwi­schen den Personen.

Das Offizielle Staatsblatt (BOE) hat die­sen Mittwoch den könig­li­chen Gesetzeserlass 163 vom 10.06.2020 mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ver­öf­fent­licht, die in Kraft blei­ben wer­den, bis es einen Impfstoff oder eine wirk­sa­me Behandlung gegen das COVID-19 gibt, sobald die Exekutive den Gesundheitsnotstand für been­det erklärt hat.

Was beinhal­tet die­ser Erlass? Dies sind eini­ge der grund­le­gen­den Kernpunkte des Textes, der drin­gen­de Maßnahmen zur Prävention, Eindämmung und Koordinierung ent­hält, um der durch das COVID-19 ver­ur­sach­ten Gesundheitskrise zu begeg­nen, und der so lan­ge gilt, bis die Regierung nach Rücksprache mit den Gemeinden und dem Gesundheitsnotfallzentrum zu der Auffassung gelangt, dass der Gesundheitsnotfall been­det ist.

Verwendung von Masken:
Masken blei­ben auch nach Beendigung des Alarmzustands obli­ga­to­risch. Es wird Strafen von bis zu 100 Euro für die­je­ni­gen geben, die die­ser Verpflichtung in geschlos­se­nen Räumen nicht nach­kom­men. Die auto­no­men Gemeinschaften und loka­len Einheiten wer­den für Überwachungs‑, Inspektions- und Kontrollfunktionen ver­ant­wort­lich sein.

Die Pflicht zum Tragen von Masken ist für Personen ab 6 Jahren auf öffent­li­chen Straßen, auf Freiflächen und in allen geschlos­se­nen Räumen, die zur öffent­li­chen Nutzung bestimmt sind oder der Öffentlichkeit zugäng­lich sind, gere­gelt, sofern die Einhaltung eines phy­si­schen Sicherheitsabstandes von andert­halb Metern nicht gewähr­leis­tet wer­den kann.

Sie ist auch für den Luft‑, See‑, Bus- oder Schienenverkehr sowie für die ergän­zen­de öffent­li­che und pri­va­te Beförderung von Fahrgästen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen ein­schließ­lich des Fahrers obli­ga­to­risch, wenn die Insassen der Personenfahrzeuge nicht im glei­chen Haushalt leben.

Abstand von 1,5 Metern:
Der zwi­schen­mensch­li­che Abstand ist auf 1,5 Meter fest­ge­legt, um eine Ansteckung sowohl an offe­nen als auch geschlos­se­nen Orten zu ver­mei­den. Bisher wur­den min­des­tens ein Meter und bis zu zwei Meter empfohlen.

Mobilität:
Im Hinblick auf die Mobilität schlägt die Exekutive kei­ne Maßnahmen zur Regulierung oder Einschränkung der Mobilität zwi­schen den Territorien vor, obwohl sie die Autonomen Gemeinschaften auf­for­dert, sich auf ein mög­li­ches Wiederaufleben des Coronavirus vorzubereiten.

Arbeitszentren:
Die bereits wäh­rend des Alarmzustandes gel­ten­den Präventions- und Hygienemaßnahmen an Arbeitsplätzen, in Gesundheitszentren, Schulen, Hotels und Einkaufszentren wer­den bei­be­hal­ten… Die Entfernung zwi­schen den Arbeitnehmern muss gewähr­leis­tet und der Zugang zur und von der Arbeit muss orga­ni­siert wer­den, um Konzentrationen zu ver­mei­den und Telearbeit zu fördern.

Kontrolle in den Transporten:
Verkehrsunternehmen müs­sen ver­pflich­tet wer­den, Aufzeichnungen über Fahrgäste mit der ent­spre­chen­den Sitzplatzzuweisung min­des­tens vier Wochen lang auf­zu­be­wah­ren, um die Rückverfolgbarkeit im posi­ti­ven Fall zu gewähr­leis­ten. Darüber hin­aus ist der Generaldirektor der Handelsmarine befugt, Maßnahmen zur Kontrolle der Durchfahrt von Schiffen und Kreuzfahrtschiffen zu ergreifen.

Garantiert unent­behr­li­che Medikamente:
Die spa­ni­sche Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte ist befugt, von den Herstellern Informationen über die­je­ni­gen Produktionsvorgänge zu sam­meln, die sie geplant haben, um die Verfügbarkeit der erfor­der­li­chen Arzneimittel und Gesundheitsprodukte sicher­zu­stel­len. Darüber hin­aus ist es schließ­lich erlaubt, die Herstellungspriorität zu orga­ni­sie­ren, die ent­spre­chend der Entwicklung der Pandemie am güns­tigs­ten ist. Sie erhält auch Ausnahmegenehmigungen für die Herstellung von Masken, OP-Mänteln und Schutzausrüstungen.

Notfallplan in Pflegeheimen:
Pflegeheime müs­sen mit den Gesundheitszentren in ihrer Autonomen Gemeinschaft koor­di­niert wer­den und Notfallpläne für mög­li­che Ausbrüche von COVID-19 erstellt haben.

Gesundheit und Früherkennung:
Die Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaften garan­tie­ren, dass jeder Verdachtsfall „so bald wie mög­lich nach Kenntnis der Symptome“ einem dia­gnos­ti­schen Test unter­zo­gen wird.

Die Autonomen Gemeinschaften müs­sen der zustän­di­gen Gesundheitsbehörde alle für die Überwachung und epi­de­mio­lo­gi­sche Überwachung des Virus erfor­der­li­chen Daten im geeig­ne­ten Format und recht­zei­tig zur Verfügung stel­len, gege­be­nen­falls ein­schließ­lich der zur Identifizierung der Person erfor­der­li­chen Daten.

Reaktionsfähigkeit im Falle eines Ausbruchs:
Es wer­den auch Maßnahmen fest­ge­legt, um durch die Entwicklung von Notfallplänen auf mög­li­che Ausbrüche zu reagie­ren. Die Regierung ver­pflich­tet die auto­no­men Gemeinschaften, inner­halb eines Zeitraums von höchs­tens fünf Tagen über die Betten zu ver­fü­gen, die not­wen­dig sind, um auf die rasche Zunahme der Fälle zu reagieren.

(aus der spa­ni­schen Zeitung marca.com)
*** Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kos­ten­lo­se Version) ***

Anhang 2: Costa-Info-Newsletter

Marina Alta: 260 Corona-Patienten, 19 Tote – Strände wie­der auf

Mit dem Monat Juni ist mit der gesam­ten Comunitat Valenciana auch die Marina-Alta in die Phase 2 der Auflockerung des Alarmzustandes ein­ge­tre­ten. Bis Ende März mel­de­te der Landkreis 270 posi­tiv auf Corona Getestete und 19 Todesfälle, davon 6 in Dénia (von 70 Patienten), 4 in Pedreguer (von 20), 3 in Calpe (von 30) und je 2 in Jávea (von 30), Benissa (von 10) und Benitachell (von 4). Ins Hinterland der Marina Alta drang das Virus mit Ausnahme von Beniarbeig und Benidoleig bis­her kaum vor, unter den grö­ße­ren Gemeinden fällt Teulada mit nur 4 Ansteckungen auf.
Seit Montag, 1. Juni 2020, sind die Strände frei­ge­ge­ben, die Städte und Gemeinden müs­sen die Durchsetzung der Kontaktvermeidungs-Regeln durch­set­zen. Die zu klei­nen Strände blei­ben geschlos­sen, an den grös­se­ren wer­den mit Öffnung für den Tourismus ab Juli „Türsteher“ freie Plätze zuwei­sen und die Respektierung der neu aus­ge­wie­se­nen Strandzonen für Spaziergänger (4, 5 oder 6 Meter am Wasser, sie­he Foto, immer rechts lau­fen, will heis­sen: Wassertreten im Zweifelsfalle Richtung Norden), Sonnenbader (immer zwei ‑Moraira: 4- Meter Abstand vom Nachbarn, auch im Wasser) und Sporttreibende (in extra Zonen) durch­set­zen. Die Kinderspielzonen blei­ben gesperrt, wo sie nicht abge­baut sind.
Ab Juli kön­nen Strandbesucher in Orten wie Calpe sich über eine App zuvor über die aktu­el­le Auslastung der Strände infor­mie­ren.
Die Corona-Fall- und Totenzahlen bis Ende Mai in der Marina Alta:
Ort / Positive PCR / Tote
L’ATZÚBIA 1 0
ALCALALÍ 1 0
BENIARBEIG 5 0
BENIDOLEIG 3 0
BENIGEMBLA 0 0
BENIMELI 0 0
BENISSA 9 2
CALP 29 3
CASTELL DE CASTELLS 0 0
DÉNIA 68 6
POBLE NOU BENITATXELL 4 2
ELS POBLETS 3 0
GATA 2 0
LLÍBER 0 0
MURLA 0 0
ONDARA 4 0
ORBA 1 0
PARCENT 0 0
PEDREGUER 19 4
PEGO 2 0
RÀFOL 1 0
SAGRA 0 0
SANET I NEGRALS 0 0
SENIJA 0 0
TEULADA 4 0
TORMOS 0 0
VALL D’ALCALÀ 1 0
VALL D’EBO 0 0
VALL DE GALLINERA 0 0
VALL DE LAGUAR 0 0
EL VERGER 5 0
XÀBIA 20 2
XALÓ 1 0

10. Juni 2020 – Ende Notstandsdekret in Sicht
Euroclub Denia