Spanien ist auf dem besten Wege der angekündigten Rückkehr in eine neue Normalität. Alicante befindet sich in der dritten Woche der Phase 2 der Deeskalation. Der Übergang in die letzte Phase, Phase 3, soll am kommenden Montag, am 15. Juni erfolgen. Die Entscheidung dazu wird am 11. Juni in Madrid erwartet.
Diese letzte Phase wird uns weitere Soziale Kontakte erleichtern.
- Restaurants mit 50 % Belegung -
- Einkaufszentren öffnen die Freizeitbereiche (Spielplätze) -
- Reisen innerhalb der Region Valencia (bis Ende Phase 2 nur innerhalb der Provinz (d.h. für uns, innerhalb Alicante) -
- Die bislang gültigen Zeitfenster werden gänzlich entfallen – eine Beschränkung, die wohl am wenigsten korrekt verstanden wurde. -
- Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben.
Eine Reisefreiheit besteht ab dem 15. Juni zwischen den meisten europäischen Ländern, aber eben nicht zwischen allen. Wer mehrere Ländergrenzen überqueren will, sollte sich auf jeden Fall über die aktuellen Öffnungen bzw. Einschränkungen erkundigen, wenn er nicht in einer 14-tägigen Quarantäne stecken bleiben will.
Ab dem 1. Juli ist die Einreise nach Spanien erlaubt.
Im neuesten Dekret vom 10. Juni bleiben die Maskenpflicht und die Abstandsregeln von 1,5 Meter wichtige Bestandteile, die auch solange bestehen bleiben sollen, bis ein wirksamer Schutz (Impfung) gegen das Virus verfügbar ist.
Im Anschluss geben wir eine Übersetzung aus der spanischen Zeitung Marca.com wieder, die über weitere Einzelheiten berichtet, die ab dem 21. Juni gelten sollen.
Bitte unbedingt beachten, dass die Regionalregierungen eigene Vorschriften erlassen können, die von denen der Zentralregierung abweichen.
Uns wurde häufig die Frage nach der Anzahl der infizierten Denianer gestellt. Eine sehr detaillierte Zusammenstellung ist diese Woche im Costa Info Newsletter (http://www.costa-info.de/meldungen/) zu finden, die wir ebenfalls am Ende dieser Info wiedergeben.
zusammengestellt von Traudel und Aloys
Anhang 1: Bericht aus der Zeitschrift marca.com:
Spanien wird am 21. Juni 2020 in die „neue Normalität“ eintreten.
Am 21.06.2020 um 00.00 Uhr endet die sechste und letzte Verlängerung des Alarmzustands und damit die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen den Gemeinden. So wird unser Leben nach dem Alarmzustand aussehen: u.a. obligatorische Maske und ein physischer Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen.
Das Offizielle Staatsblatt (BOE) hat diesen Mittwoch den königlichen Gesetzeserlass 163 vom 10.06.2020 mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht, die in Kraft bleiben werden, bis es einen Impfstoff oder eine wirksame Behandlung gegen das COVID-19 gibt, sobald die Exekutive den Gesundheitsnotstand für beendet erklärt hat.
Was beinhaltet dieser Erlass? Dies sind einige der grundlegenden Kernpunkte des Textes, der dringende Maßnahmen zur Prävention, Eindämmung und Koordinierung enthält, um der durch das COVID-19 verursachten Gesundheitskrise zu begegnen, und der so lange gilt, bis die Regierung nach Rücksprache mit den Gemeinden und dem Gesundheitsnotfallzentrum zu der Auffassung gelangt, dass der Gesundheitsnotfall beendet ist.
Verwendung von Masken:
Masken bleiben auch nach Beendigung des Alarmzustands obligatorisch. Es wird Strafen von bis zu 100 Euro für diejenigen geben, die dieser Verpflichtung in geschlossenen Räumen nicht nachkommen. Die autonomen Gemeinschaften und lokalen Einheiten werden für Überwachungs‑, Inspektions- und Kontrollfunktionen verantwortlich sein.
Die Pflicht zum Tragen von Masken ist für Personen ab 6 Jahren auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in allen geschlossenen Räumen, die zur öffentlichen Nutzung bestimmt sind oder der Öffentlichkeit zugänglich sind, geregelt, sofern die Einhaltung eines physischen Sicherheitsabstandes von anderthalb Metern nicht gewährleistet werden kann.
Sie ist auch für den Luft‑, See‑, Bus- oder Schienenverkehr sowie für die ergänzende öffentliche und private Beförderung von Fahrgästen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen einschließlich des Fahrers obligatorisch, wenn die Insassen der Personenfahrzeuge nicht im gleichen Haushalt leben.
Abstand von 1,5 Metern:
Der zwischenmenschliche Abstand ist auf 1,5 Meter festgelegt, um eine Ansteckung sowohl an offenen als auch geschlossenen Orten zu vermeiden. Bisher wurden mindestens ein Meter und bis zu zwei Meter empfohlen.
Mobilität:
Im Hinblick auf die Mobilität schlägt die Exekutive keine Maßnahmen zur Regulierung oder Einschränkung der Mobilität zwischen den Territorien vor, obwohl sie die Autonomen Gemeinschaften auffordert, sich auf ein mögliches Wiederaufleben des Coronavirus vorzubereiten.
Arbeitszentren:
Die bereits während des Alarmzustandes geltenden Präventions- und Hygienemaßnahmen an Arbeitsplätzen, in Gesundheitszentren, Schulen, Hotels und Einkaufszentren werden beibehalten… Die Entfernung zwischen den Arbeitnehmern muss gewährleistet und der Zugang zur und von der Arbeit muss organisiert werden, um Konzentrationen zu vermeiden und Telearbeit zu fördern.
Kontrolle in den Transporten:
Verkehrsunternehmen müssen verpflichtet werden, Aufzeichnungen über Fahrgäste mit der entsprechenden Sitzplatzzuweisung mindestens vier Wochen lang aufzubewahren, um die Rückverfolgbarkeit im positiven Fall zu gewährleisten. Darüber hinaus ist der Generaldirektor der Handelsmarine befugt, Maßnahmen zur Kontrolle der Durchfahrt von Schiffen und Kreuzfahrtschiffen zu ergreifen.
Garantiert unentbehrliche Medikamente:
Die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte ist befugt, von den Herstellern Informationen über diejenigen Produktionsvorgänge zu sammeln, die sie geplant haben, um die Verfügbarkeit der erforderlichen Arzneimittel und Gesundheitsprodukte sicherzustellen. Darüber hinaus ist es schließlich erlaubt, die Herstellungspriorität zu organisieren, die entsprechend der Entwicklung der Pandemie am günstigsten ist. Sie erhält auch Ausnahmegenehmigungen für die Herstellung von Masken, OP-Mänteln und Schutzausrüstungen.
Notfallplan in Pflegeheimen:
Pflegeheime müssen mit den Gesundheitszentren in ihrer Autonomen Gemeinschaft koordiniert werden und Notfallpläne für mögliche Ausbrüche von COVID-19 erstellt haben.
Gesundheit und Früherkennung:
Die Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaften garantieren, dass jeder Verdachtsfall „so bald wie möglich nach Kenntnis der Symptome“ einem diagnostischen Test unterzogen wird.
Die Autonomen Gemeinschaften müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde alle für die Überwachung und epidemiologische Überwachung des Virus erforderlichen Daten im geeigneten Format und rechtzeitig zur Verfügung stellen, gegebenenfalls einschließlich der zur Identifizierung der Person erforderlichen Daten.
Reaktionsfähigkeit im Falle eines Ausbruchs:
Es werden auch Maßnahmen festgelegt, um durch die Entwicklung von Notfallplänen auf mögliche Ausbrüche zu reagieren. Die Regierung verpflichtet die autonomen Gemeinschaften, innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünf Tagen über die Betten zu verfügen, die notwendig sind, um auf die rasche Zunahme der Fälle zu reagieren.
(aus der spanischen Zeitung marca.com)
*** Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) ***
Anhang 2: Costa-Info-Newsletter
Marina Alta: 260 Corona-Patienten, 19 Tote – Strände wieder auf
Mit dem Monat Juni ist mit der gesamten Comunitat Valenciana auch die Marina-Alta in die Phase 2 der Auflockerung des Alarmzustandes eingetreten. Bis Ende März meldete der Landkreis 270 positiv auf Corona Getestete und 19 Todesfälle, davon 6 in Dénia (von 70 Patienten), 4 in Pedreguer (von 20), 3 in Calpe (von 30) und je 2 in Jávea (von 30), Benissa (von 10) und Benitachell (von 4). Ins Hinterland der Marina Alta drang das Virus mit Ausnahme von Beniarbeig und Benidoleig bisher kaum vor, unter den größeren Gemeinden fällt Teulada mit nur 4 Ansteckungen auf.
Seit Montag, 1. Juni 2020, sind die Strände freigegeben, die Städte und Gemeinden müssen die Durchsetzung der Kontaktvermeidungs-Regeln durchsetzen. Die zu kleinen Strände bleiben geschlossen, an den grösseren werden mit Öffnung für den Tourismus ab Juli „Türsteher“ freie Plätze zuweisen und die Respektierung der neu ausgewiesenen Strandzonen für Spaziergänger (4, 5 oder 6 Meter am Wasser, siehe Foto, immer rechts laufen, will heissen: Wassertreten im Zweifelsfalle Richtung Norden), Sonnenbader (immer zwei ‑Moraira: 4- Meter Abstand vom Nachbarn, auch im Wasser) und Sporttreibende (in extra Zonen) durchsetzen. Die Kinderspielzonen bleiben gesperrt, wo sie nicht abgebaut sind.
Ab Juli können Strandbesucher in Orten wie Calpe sich über eine App zuvor über die aktuelle Auslastung der Strände informieren.
Die Corona-Fall- und Totenzahlen bis Ende Mai in der Marina Alta:
Ort / Positive PCR / Tote
L’ATZÚBIA 1 0
ALCALALÍ 1 0
BENIARBEIG 5 0
BENIDOLEIG 3 0
BENIGEMBLA 0 0
BENIMELI 0 0
BENISSA 9 2
CALP 29 3
CASTELL DE CASTELLS 0 0
DÉNIA 68 6
POBLE NOU BENITATXELL 4 2
ELS POBLETS 3 0
GATA 2 0
LLÍBER 0 0
MURLA 0 0
ONDARA 4 0
ORBA 1 0
PARCENT 0 0
PEDREGUER 19 4
PEGO 2 0
RÀFOL 1 0
SAGRA 0 0
SANET I NEGRALS 0 0
SENIJA 0 0
TEULADA 4 0
TORMOS 0 0
VALL D’ALCALÀ 1 0
VALL D’EBO 0 0
VALL DE GALLINERA 0 0
VALL DE LAGUAR 0 0
EL VERGER 5 0
XÀBIA 20 2
XALÓ 1 0