Liebe Mitglieder,

ich weiß wie sehr Ihr auf die Details zur Phase 1 des Deskalationplanes der Regierung wartet.

Wichtig ist erst­mal die Feststellung, dass die Phase 1 in Dénia am 11. Mai begin­nen darf!

Und die Details lie­gen jetzt vor!

Den vol­len Wortlaut könnt Ihr Euch als pdf (29 Seiten!) von der Seite Denia.com her­un­ter­la­den – über die­sen Link:

https://www.denia.com/wp-content/uploads/2020/05/boe-a-2020–4911.pdf

Und jetzt tes­tet mal Eure Spanischkenntnisse. Ausreichende Zeit zum Lernen hat­te jeder.

Wir begnü­gen uns mit der Übersetzung der Punkte aus:

Heraldo de Aragon:

Dies ist in Phase 1 erlaubt:

- Räumlichkeiten unter 400 Quadratmetern wer­den mit einer Kapazitätsbeschränkung von 30% geöff­net, wäh­rend Einkaufszentren und grö­ße­re Räumlichkeiten geschlos­sen blei­ben. Die Desinfektion der Räumlichkeiten ist min­des­tens zwei­mal täg­lich vor­ge­schrie­ben. Auch die Bereiche der Mitarbeiter und die Arbeitskleidung müs­sen des­in­fi­ziert wer­den. Den Kunden ist es nicht gestat­tet, die Toiletten in den Geschäften zu benut­zen. Es muss eine ange­mes­se­ne per­sön­li­che Schutzausrüstung für Mitarbeiter und hydro-alko­ho­li­sche Gele am Eingang der Geschäfte für Mitarbeiter und Kunden vor­han­den sein. Umkleideräume und Kleidungsstücke soll­ten nach jedem Gebrauch des­in­fi­ziert werden –

- Öffnung von Terrassen in Gaststätten mit einer Belegungsgrenze von 50 % und maxi­mal 10 Personen pro Tisch sowie einem Abstand von zwei Metern zwi­schen den Tischen; stren­ge Desinfektion von Tischen und Stühlen zwi­schen den Benutzungen sowie vor­ran­gi­ge Verwendung von Einwegartikeln; es soll­ten kei­ne Karten, Zahnstocher oder Serviettenringe mit­be­nutzt wer­den, und die Zahlung per Karte und die Desinfektion des Kartenlesegerätes nach jeder Benutzung soll­te geför­dert werden.

- Die Museen sind zu einem Drittel ihrer Kapazität geöffnet.

- Shows mit weni­ger als 30 Personen sind drin­nen erlaubt, und Veranstaltungen mit weni­ger als 200 Personen im Freien, immer mit Sitzplätzen.

 – Sie öff­nen die Gotteshäuser bei 30 Prozent der Kapazität

- Sie öff­nen die Hotels, mit Ausnahme der Gemeinschaftsräume. Aktiv- und Naturtourismus sind für begrenz­te Personengruppen erlaubt.

- Trauerfeiern sind auf 15 Personen im Freien und 10 Personen in geschlos­se­nen Räumen beschränkt. Es dür­fen nicht mehr als 15 Personen begra­ben oder ein­ge­äschert wer­den, ein­schließ­lich Familienmitgliedern, Verwandten und dem Amtsträger.

- Alle Sitzplätze in Privatfahrzeugen kön­nen genutzt wer­den, wenn die Insassen zusam­men woh­nen. Andernfalls wird ein Maximum von zwei Personen pro Reihe fest­ge­legt, die Masken tra­gen müssen.

- Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten von Lehrern und Hilfspersonal sind erlaubt – Universitätslabors wer­den eröffnet -

Die Freiluftmärkte sind mit 25% der übli­chen Stände wie­der geöff­net. Auf Märkten und Flohmärkten ist die Selbstbedienung verboten.

 – Eröffnung von Hochleistungszentren. Erlaubt sind mitt­le­res Training in den Profi-Ligen und die Öffnung von Sportanlagen im Freien ohne Publikum sowie für Nichtkontaktsportarten; Umkleidekabinen wer­den nicht benutzt.

 – Landwirtschaftlicher Nahrungsmittel- und Fischereisektor: Die Aktivitäten, die ein­ge­schränkt waren, wer­den wie­der aufgenommen

- Eine schritt­wei­se Reaktivierung der sozia­len Dienste ist geplant, wobei den am stärks­ten benach­tei­lig­ten Gruppen Priorität ein­ge­räumt wird. – Häusliche Pflege und kon­ti­nu­ier­li­che Überwachung von älte­ren Menschen, die nicht in Wohnheimen leben

 – Die audio­vi­su­el­le Produktion und das Filmen von Filmen und Serien wird reaktiviert.

 – Seminare und Kongresse kön­nen per­sön­lich abge­hal­ten wer­den, mit weni­ger als 30 Teilnehmern -

Die ABC schreibt:

Eine der Hauptfragen der letz­ten Wochen ist, wann Sie in der Lage sein wer­den, Familie und Freunde zu besu­chen. Für die­je­ni­gen, die in der glei­chen Provinz leben, wird es ab dem 11. Mai sein, wobei die Kontakte mit älte­ren oder beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Menschen gere­gelt wer­den. Auf die Bewegung zwi­schen den Provinzen wer­den wir län­ger war­ten müs­sen. Die Regierung lässt zwei Ausnahmen vom Verbot der Freizügigkeit zwi­schen den Provinzen zu: den Tod eines Familienmitglieds und arbeits­be­zo­ge­ne Gründe. Ab dem nächs­ten 11. Mai und wann immer es die Daten erlau­ben. Wir müs­sen zur ers­ten Phase der Deeskalation über­ge­gan­gen sein. Wir wer­den wie­der besu­chen und uns mit Familie und Freunden in der­sel­ben Provinz tref­fen kön­nen, und zwar inner­halb eines Hauses oder in öffent­lich zugäng­li­chen Einrichtungen wie Terrassen, wenn stren­ge Sicherheitsmaßnahmen ein­ge­hal­ten wer­den. Der Kontakt mit den schwächs­ten und älte­ren Menschen wird durch einen Ministerialerlass geregelt.

Vorerst sind im Mai unter kei­nen Umständen Besuche in Pflegeheimen vor­ge­se­hen. Und was ist mit den Reisen, die ver­bo­ten sind, bis wir die neue Normalität erreicht haben, d. h. bis wir die vier Phasen des Abstiegs abge­schlos­sen haben, kön­nen wir unse­re Provinz nicht ver­las­sen. Wir kön­nen aus beruf­li­chen Gründen oder wegen des Todes eines Familienmitglieds reisen.

09. Mai 2020 – Informationen zur Phase 1
Euroclub Denia