Die Regionalregierung Valencias hat offiziell die neuen Beschränkungen als Reaktion auf die Gesundheitskrise veröffentlicht, die vom 7. November um 00:00 Uhr zu bewältigen ist und vorerst bis zum 10. Dezember in Kraft sein wird.
Die nutzbare Kapazität in den Gaststätten wird auf ein Drittel und die der Terassen auf 50 % reduziert.
Betriebe und Geschäftsräume müssen ihre Kapazität auf 50 % der Gesamtfläche reduzieren, wie auf der Pressekonferenz des Ministeriums für Sanitat angekündigt, mit der Feststellung, dass damit ein Fehler im DOGV korrigiert wird. Auch in den Einkaufszentren wird die Kapazität die Hälfte betragen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist in diesen Zentren wieder verboten. Auch Kinos und Theater müssen ihre Kapazität wieder auf 50 % reduzieren.
Bei Trauerfeiern dürfen 25 Personen im Freien und 15 im Innenbereich teilnehmen.
Das gleiche gilt bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Taufen oder Kommunionen, die im Freien mit maximal 25 Personen und drinnen mit 15 Personen stattfinden können, solange sie ein Drittel der Kapazität nicht überschreitet.
Die maximale Gruppengröße für Treffen bleibt bei 6 Personen.
Aloys